Lokales
Verbindung zwischen Brühl und der Kollerinsel
"Die Fähre dient beiden Seiten"
Otterstadt. Eine einzige Fähre besitzt und betreibt das Land Baden-Württemberg. Seit 1834 verbindet sie das baden-württembergische Brühl auf der rechten Rheinseite mit der linksrheinischen Kollerinsel. Die Halbinsel umfasst eine Fläche von ungefähr 400 Hektar und wird als Naherholungsgebiet zwar gerne Otterstadt zugerechnet, gehört aber tatsächlich nicht zu Rheinland-Pfalz, sondern liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Brühl und ist somit zivil- und hoheitsrechtliches Eigentum des Landes...