Aufenthaltsrechtliche Situation ab dem 1. Januar 2021
Informationen zum Brexit
Bad Dürkheim. Das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geschlossene Austrittsabkommen endet zum 31. Dezember 2020. Somit endet auch die Übergangsphase, in welcher britische Staatsangehörige so weiter behandelt werden, wie Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates. Für die Zeit nach Ende des Übergangszeitraums ab dem 1. Januar 2021 sieht das Austrittsabkommen einen weitgehenden Bestandsschutz für bislang freizügigkeitsberechtigte britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige...