Kolumne im Wochenblatt Pirmasens
Die Stimmen der Toten
Makaber, aber gesetzlich geregelt: Auch Tote können bei der Bundestagswahl 2021 zum „Zünglein an der Waage“ werden. Konkret heißt das, wer sich für Briefwahl entschieden hat und in der Zwischenzeit stirbt, hat offiziell seine Stimme abgegeben. Sein schriftliches Votum wird am Stichtag nicht aussortiert, sondern genauso gezählt, wie alle anderen abgegebenen Stimmen auch. Schließlich hat der Mensch in seinem Erdendasein seine Bürgerpflicht erfüllt und sich erst danach in die Ewigkeit...