Wegen der Bundesnotbremse
Rhein-Pfalz-Kreis hebt Allgemeinverfügung auf
Rhein-Pfalz-Kreis. Nach Bundestag hat nun auch der Bundesrat beschlossen: Die „Bundesnotbremse“ greift ab Samstag, 24. April, und ist im „Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ veröffentlicht worden. Damit sind die Allgemeinverfügungen des Rhein-Pfalz-Kreises vom 8. April sowie vom 15. April hinfällig und werden entsprechend aufgehoben. Für den Rhein-Pfalz-Kreis ändert sich damit nicht viel, da der Großteil der Vorgaben durch die...