Lokales
Seit Samstag gilt Bundes-Infektionsschutzgesetz
Kreis Germersheim hebt Allgemeinverfügung auf
Landkreis Germersheim. Seit Samstag, 24. April, gilt im Landkreis das geänderte Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Daher hebt die Kreisverwaltung die Allgemeinverfügung vom 26. März auf. Da die Inzidenz im Landkreis Germersheim über 100 liegt, gelten somit ab dem morgigen Samstag im Landkreis die Regelungen des § 28b Abs. 1 Bundesinfektionsgesetz. § 28b Abs. 1 Bundesinfektionsgesetz sieht beispielsweise folgende Regelungen vor: Zusammenkünfte: Ein Haushalt plus eine Person, plus Kinder...