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Foto: Symbolbild Stadt Karlsruhe

Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 16. März
Eine Schlüsselrolle nehmen dabei die Gesundheitsämter ein

Region. Ab dem 16. März 2022 dürfen in gesetzlich bestimmten Einrichtungen und Unternehmen nur noch Personen tätig sein, die gegenüber ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie entweder gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind. Ausgenommen hiervon sind Personen, für welche die Ständige Impfkommission keine Impfempfehlung ausgesprochen hat oder die aufgrund einer sogenannten medizinischen Kontraindikation nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden können. Eine Schlüsselrolle nehmen dabei die...

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