Bundestag beschließt: Mutterschutz künftig auch bei Fehlgeburten
Schwangerschaft. Frauen, die eine Schwangerschaft nicht bis zum Ende austragen können, erhalten künftig die Möglichkeit, sich nach einem Verlust besser zu erholen. Der Bundestag hat das Mutterschutzgesetz entsprechend geändert und eine gestaffelte Schutzfrist eingeführt. Bevor die Neuregelung voraussichtlich im April in Kraft tritt, muss sie noch den Bundesrat passieren. Die Schutzfristen richten sich künftig nach der Dauer der Schwangerschaft. Frauen, die zwischen der 13. und 16....