Impfung gegen Corona
Hausärzte dürfen hohe Priorität bescheinigen
Corona-Impfung. Die neue Bundesimpfverordnung vom 11. März sieht vor, dass im Einzelfall nach ärztlicher Beurteilung ein Impfanspruch mit hoher oder erhöhter Priorität bestehen kann. Das für den Antrag nötige ärztliche Zeugnis kann vom Hausarzt ausgestellt werden, wenn dieser ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus feststellt. Die Ärzte wurden über die Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung...