Aufwandsentschädigung im Ehrenamt
Änderungen Hauptsatzung für Landkreis
Kreis SÜW. Künftig erhält der ehrenamtliche Leiter oder die ehrenamtliche Leiterin der Kreisausbildung im Brand- und Katastrophenschutz eine monatliche Aufwandsentschädigung. Und zwar in Höhe des Mindest-Grundbetrags der Wehrleitung einer Verbandsgemeinde. Diese und weitere Änderungen der Hauptsatzung für den Landkreis Südliche Weinstraße hat der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung in Maikammer beschlossen. „Ehrenamtliche tragen in verschiedenen Bereichen entscheidend dazu bei, dass die...