Neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg
Was ist erlaubt, was ist verboten?
Baden-Württemberg. Mit Beschluss vom 1. November 2020 hat die Landesregierung Baden-Württemberg ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 2. November 2020 in Kraft und gelten befristet bis 30. November 2020. Mit der Verschärfung der Maßnahmen und der entsprechenden Anpassung der Corona-Verordnung des Landes reagiert die Landesregierung auf die aktuelle, besorgniserregende...