Anpassung der Allgemeinverfügung geplant
Fälle aus der AfA sollen nicht in Inzidenz eingerechnet werden
Speyer. Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass zum nächsten Zeitpunkt die Allgemeinverfügung der Stadt um einen Passus bezüglich der Bildung von Infektions-Clustern und deren Einbeziehung in die Inzidenzberechnung erweitert werden soll. Dieser soll sich auf Paragraf 23 der Corona-Verordnung des Landes berufen und zum Einvernehmen an das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit (MSAGD) geschickt werden. Die Corona-Verordnung sieht vor, dass in "besonderen atypischen Ausnahmefällen,...