Coronavirus im Donnersbergkreis am 24. November
28. Corona-Bekämpfungsverordnung
Coronavirus. Seit heute, 24. November 2021, gilt die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Sie tritt bis einschließlich 15. Dezember 2021 in Kraft. Nach dieser Verordnung gilt in Innenräumen für Erwachsene grundsätzlich die „2G“-Regel. Kinder unter zwölf Jahren sind davon ausgenommen. Für Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren gilt die „3G“-Regel. Hierbei muss dann ein zusätzlicher Test zu den Schultests hinzukommen, dies kann auch ein örtlich...