Ratgeber
Entschädigung ist kein Hinzuverdienst
Ehrenamt und Rente
Rheinland-Pfalz. Aufwandsentschädigungen aus einem Ehrenamt in der Kommunalpolitik oder der Sozialversicherung werden weiter nicht als Hinzuverdienst auf eine vorzeitige Altersrente oder Erwerbsminderungsrente angerechnet. Die bereits bestehende Regelung gilt vorerst bis zum 30. September 2022. Sie betrifft ehrenamtliche Bürgermeister, Beigeordnete, Ortsvorsteher, Stadträte ebenso wie Mitglieder im Stadtrat, Kreistag, Verbandsgemeinde- oder Gemeinderat, aber auch die Mitglieder von...