Grundsteuer: Änderung der Grundstücksverhältnisse
Donnersbergkreis. Wenn nach dem 1. Januar 2022, Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf das Grundstück eingetreten sind, die sich auf die bisherigen Wertfeststellungen auswirken können, zum Beispiel: Erstmalige Bebauung, Anbau, Umbau, Kernsanierung, Abriss, Erweiterung der Wohn- oder Nutzfläche, Umwandlung von Geschäftsräumen in Wohnräume, Änderung der Nutzungsart (zum Beispiel Ackerland wird zu Bauland), müssen die Eigentümer dies gegenüber dem Finanzamt anzeigen. Hierzu...