Landrat Brechtel zur Corona-Allgemeinverfügung
"Kann den Unmut verstehen"
Landkreis Germersheim. Die Gesetzeslage ist eindeutig. In Paragraph 23, Absatz 3 der 16. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz heißt es im Wortlaut: "Überschreitet in einem Landkreis (..) die 7-Tages-Inzidenz an mehr als drei Tagen in Folge einen Wert von 100, sind (..) unverzüglich Allgemeinverfügungen zu erlassen, die beispielsweise ohne das Vorliegen eines triftigen Grundes eine Begrenzung der Mobilität auf den Umkreis von höchstens 15 Kilometern ab den Grenzen der...