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Für Handwerker - dazu zählen auch Schweißer - entfällt die Versicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung erst nach 18 Jahren selbstständigkeit. | Foto: Pixabay

Selbstständige Handwerker sind die ersten 18 Jahre versicherungspflichtig
Neue Meldepflichten für Handwerker in der Rentenversicherung

Region. Für selbständige Handwerker gibt es seit April neue Meldepflichten in der Rentenversicherung. Wer nachträglich einen Meisterbrief oder einen anderen Befähigungsnachweis für das Führen seines Betriebes erwirbt, muss das innerhalb von drei Monaten an die gesetzliche Rentenversicherung melden. Das gleiche gilt, wenn ein handwerklicher Nebenbetrieb als Hauptbetrieb weitergeführt wird. Dies betrifft vor allem Inhaber von Handwerksbetrieben, die bisher einen Betriebsleiter mit entsprechender...

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