Ratgeber
SKFM - Online Vortrag
Vorsorgevollmacht und Ehegattenvertretungsrecht
Wer handelt für mich, wenn ich meine eigenen (rechtlichen) Angelegenheiten nicht mehr regeln kann? Wer trifft dann die Entscheidungen? Eine Möglichkeit ist es, mit einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson zu benennen, die dann handeln und entscheiden kann. Die Vorsorgevollmacht aknn sehr umfassend sein und soll in der Regel die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung vermeiden. Was dabei zu beachten ist, welche Überlegungen man vor der Erstellung einer Vollmacht anstellen sollte und...