„Zusatzvolumen für Windelabfälle“ erst ab 2023
Rhein-Pfalz-Kreis. Aus aktuellem Anlass weist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EBA) darauf hin, dass das sogenannte „Zusatzvolumen für Windelabfälle“, dessen Umsetzung im Rhein-Pfalz-Kreis kürzlich beschlossen wurde, zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beantragt werden kann. Die Beantragung kann frühestens ab 2023 erfolgen und ist nur für Privathaushalte vorgesehen und nicht für gewerbliche Anfallstellen wie Kindergärten oder Pflegeeinrichtungen. Nähere Informationen zur Umsetzung und zur...