Grundstücksveränderungen müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden
Rheinland-Pfalz. Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden auf den Stichtag 1. Januar 2022, Grundsteuerwerte nach neuem Recht festgestellt (sogenannte Hauptfeststellung). Diese bilden die Grundlage für die Steuererhebung der Grundsteuer durch Städte und Gemeinden ab 2025. Wenn nach dem 1. Januar 2022, Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf das Grundstück eingetreten sind oder eintreten werden, die sich auf die bisherigen Wertfeststellungen auswirken können, zum Beispiel:...