Corona-Bekämpfungsverordnung
Amateur- und Freizeitsport weiterhin stark eingeschränkt
Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung hat die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung (13. CoBeLVO) erlassen, die heute in Kraft getreten ist. Für den Amateur- und Freizeitsport bleibt es bei den bekannten Einschränkungen, diese gelten nun zunächst bis zum Montag, 20. Dezember. Im Bereich des Spitzensports gibt es Veränderungen – betroffen ist vor allem der Profisport. Training und Wettkampf sind jetzt in allen drei Profiligen der 1. bis 3. Ligen möglich, im Fußball sogar auch in der Regionalliga....