Einweg

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Lokales
Ab dem 1. Januar 2023 müssen Gastronomiebetriebe wie beispielsweise Restaurants, Cafés, Eisdielen, Bistros, Kantinen, Mensen, Imbiss-Stände sowie heiße Theken aber auch Salat-Bars im Einzelhandel für die verkauften Speisen und Getränke im To-Go- und Liefer-Segment Mehrwegverpackungen anbieten | Foto: 99mimimi / Pixabay

Mehrweg statt Einweg
Verpackungsgesetz fordert Mehrwegverpackungen in Gastronomie und Einzelhandel

Kaiserslautern. Um dem steigenden Anfall von Einwegverpackungen aus Kunststoff speziell bei Lebensmitteln entgegenzuwirken, setzt die Novelle des Verpackungsgesetzes verstärkt auf Mehrweg. Ab dem 1. Januar 2023 müssen Gastronomiebetriebe wie beispielsweise Restaurants, Cafés, Eisdielen, Bistros, Kantinen, Mensen, Imbiss-Stände sowie heiße Theken aber auch Salat-Bars im Einzelhandel für die verkauften Speisen und Getränke im To-Go- und Liefer-Segment Mehrwegverpackungen anbieten. Ausnahmen...

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