Kommunale Selbstverwaltung
Einwohnerversammlung kann sich mit allen ortsbezogenen Fragen befassen
Mainz / Hauenstein (Südwestpfalz). Gemeinden sind berechtigt, sich in Einwohnerversammlungen mit allen ortsbezogenen Fragen zu befassen. Dies gilt auch für Fragen, die anderen Hoheitsträgern (Kreis, Land, Bund) zugewiesen sind, aber ortsbezogene Auswirkungen haben. Ausgeschlossen ist (lediglich) die Behandlung allgemein politischer Themen. Dies ergibt zusammengefasst eine Erklärung des Innenministeriums Rheinland-Pfalz. In der Gemeindeordnung (GemO) des Landes (§16, Absatz 1) lautet die...