Verdopplung der steuerlichen Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung
Neuerungen zum Jahresbeginn
Rheinland-Pfalz. Zum 1. Januar 2021 treten bei der Lohn- und Einkommensteuer für Menschen mit Behinderung verschiedene Neuerungen in Kraft: Die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung werden verdoppelt; bereits ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20 kann ein Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung gewährt werden;die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Pauschbetrags für Menschen mit Behinderung bei einem Grad der Behinderung von unter 50 entfallen. Darüber...