Stellungnahme des KEA DÜW
MISSVERSTÄNDNISSE UND BEDARFSPLANUNG
Wie die Rheinpfalz in ihrem Artikel „Kitas vor großen Herausforderungen“ vom 10. Oktober 2022 berichtete, wird weiterhin der Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden inklusive Mittagessen als großer Stolperstein bei der Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes (KiTaG) angeführt. Dabei hat bereits das alte KiTaG vor dem 1. Juli 2021 geregelt, dass den Wünschen der Eltern nach Angeboten, die auch die Betreuung über Mittag mit Mittagessen einschließen, Rechnung getragen werden...