Frist für unentgeltliche Schulbuchausleihe
Mitteilung der Kreisverwaltung SÜW
Kreis SÜW. Kinder und Jugendliche, die im kommenden Schuljahr 2024/2025 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder die Berufsbildende Schule (die Berufsfachschule I und II oder die Höhere Berufsfachschule) besuchen werden, können an der Schulbuchausleihe teilnehmen. Noch bis 15. März können Anträge für die unentgeltliche Ausleihe von Schulbüchern bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße eingereicht werden. Die Antragsstellung ist postalisch oder über das Online-Antragsformular...