Ratgeber
Mitteilung des Landesamtes für Steuern
Verbesserte steuerliche Entlastung für Alleinerziehende Erhöhung des Freibetrags um 2.100 Euro – in den meisten Fällen ohne Antrag möglich
Zur Abmilderung der Corona-Krise wurde der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für zwei Jahre (2020 und 2021) von bisher 1.908 € auf 4.008 € (Erhöhung um 2.100 €) angehoben und damit mehr als verdoppelt. Alleinerziehenden gewährt der Gesetzgeber zum Ausgleich der erziehungsbedingten Mehraufwendungen einen Steuerentlastungsbetrag. Dieser soll Alleinerziehende unterstützen, weil gerade sie in Zeiten von Corona vor besonderen Herausforderungen stehen. Wem steht der Entlastungsbetrag...