Neue Corona-Verordnung bringt Erleichterungen für Landwirte
Meldepflicht für Saisonarbeiter besteht weiter
Rhein-Pfalz-Kreis. Anlässlich der ab 23. Juni geltenden Erleichterungen für die Bauern und Landwirte möchte die Kreisordnungsbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises auf folgendes hinweisen:Durch die zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung ist es nun möglich, dass Saisonkräfte, die nicht aus einem Risikogebiet kommen, keine 14-tägige Quarantäne mehr einhalten müssen. Die Kreisordnungsbehörde möchte aber auch darauf aufmerksam machen, dass die Meldepflicht für Saisonarbeitskräfte ebenso weiterhin gilt wie...