Ratgeber
Rentenversicherung: Erhöhung ab Januar
Erwerbsminderungsrenten
Rentenversicherung. Wer seit Januar 2019 eine Erwerbsminderungsrente erhält, profitiert von einer längeren Zurechnungszeit und bekommt dadurch eine höhere Rente. Denn die Zurechnungszeit wird ab Jahresbeginn um mehr als drei Jahre auf 65 Jahre und 8 Monate angehoben. Mit der Zurechnungszeit wird die Versicherungszeit also verlängert. Versicherte werden so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Verdienst weiter gearbeitet. Auch in den kommenden Jahren verlängert sich...