Zulässige Anzahl an Wahlplakaten bleibt für Stadtratswahl unverändert
Kaiserslautern. Die zulässige Anzahl an Wahlplakaten für die anstehende Stadtratswahl bleibt unverändert. Das hat der Stadtrat am Montag, 11. März 2024, beschlossen, sodass wie bisher jede zur Wahl zugelassene Partei oder politische Gruppierung ihre Plakate an bis zu 1000 Standorten in der Stadt aufhängen darf. Daraus ergeben sich bis zu 2000 einzelne Ansichtsflächen bei doppelseitiger Plakatierung je Standort. Für die Bezirkstags- und Europawahl einigte sich das Gremium auf eine Begrenzung auf...