Gesellig und sicher feiern: Auslegungshinweise sollen weitere Klarheit schaffen
Rheinland-Pfalz. In Paragraph 26 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)werden allgemeine Regelungen und notwendige Vorkehrungen zur Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel festgehalten. Um Kommunen bei der Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel unterhalb der Schwelle zu Großveranstaltungen zu unterstützen, hat das Innenministerium Auslegungshinweise zu Paragraph 26 POG mit ausgewählten...