Silvester-Feuerwerk: Unfallfrei ins neue Jahr
Neustadt. Nach den coronabedingten Verboten in den beiden Vorjahren dürfen vom 29. bis 31. Dezember wieder Feuerwerkskörper verkauft werden. Das Abbrennen von Pyrotechnik ist ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Die Stadtverwaltung Neustadt macht jedoch auf Einschränkungen aufmerksam: In weiten Teilen der Altstadt von Neustadt an der Weinstraße sowie in einigen anderen besonders geschützten Bereichen darf kein Feuerwerk gezündet werden. Diese Regelung ergibt sich aus dem...