Allgemeinverfügung für Speyer
Kein Feuerwerk zwischen Dom und Altpörtel
Speyer. Die Stadt Speyer erlässt für Samstag, 31. Dezember, und Sonntag, 1. Januar, eine Allgemeinverfügung, die im Bereich des Weihnachts- und Neujahrsmarktes wie gewohnt das Abbrennen von Pyrotechnik zur Gefahrenabwehr untersagt. Die Anordnung gründet sich auf die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz. „Die Regelungen zur Silvesternacht sollen einem leichtfertigen Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern vorbeugen. So wollen wir verhindern, dass beispielsweise die Weihnachtsmarktbuden in...