Ratgeber
Sprengstoffrecht in der Feuerwerkssaison
Feuerwerk muss genehmigt werden
Recht. Wenn Privatleute zum Beispiel bei einer Hochzeits- oder Geburtstagsfeier ein Feuerwerk abbrennen möchten, benötigen sie eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung. Die SGD Süd ist für Anzeigen zum Abbrennen von gewerblichen Feuerwerken zuständig. Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz oder eines Befähigungsscheins nach § 20 Sprengstoffgesetz müssen Feuerwerke der Kategorien 2, 3 und 4, jeweils Silvesterfeuerwerk, mittleres Feuerwerk und großes...