Lokales
Stadtverwaltung Frankenthal informiert
Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester
Frankenthal. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) der Kategorie 2 nur in der Zeit vom 28. bis 31. Dezember und nur an Personen über 18 Jahren erlaubt ist. Hierzu zählt Kleinfeuerwerk wie Silvesterraketen, Böller, Fontänen, Römische Lichter etc. Abgebrannt werden dürfen diese nur am 31. Dezember und am 1. Januar und nur durch Personen über 18 Jahren. Das Führen von Schreckschuss- und Signalwaffen außerhalb befriedeten...