Neue Corona-Verordnung
2G+: bis 6.000 Zuschauer
Baden-Württemberg. Seit vergangenem Wochenende gilt eine neue Corona-Verordnung für den Sport wie für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen, teilt das baden-württembergische Kultusministerium mit. Demnach haben Veranstalter die Möglichkeit zwischen der 2-G- und der 2-G-Plus-Regel zu wählen. In der aktuellen Alarmstufe I bedeutet dies eine maximale Auslastung von 50 Prozent und 1.500 Zuschauer bei 2-G oder 3.000 bei 2-G-Plus im Innenbereich. Draußen sind ebenfalls nur die Hälfte der Plätze und...