Abmilderung der Corona-Krise
Verbesserte steuerliche Entlastung für Alleinerziehende
Region. Alleinerziehenden erhalten zum Ausgleich der erziehungsbedingten Mehraufwendungen einen Steuerentlastungsbetrag. Zur Abmilderung der Corona-Krise wurde dieser für zwei Jahre (2020 und 2021) von bisher 1.908 auf 4.008 Euro (Erhöhung um 2.100 Euro) angehoben, dies bestätigt das Finanzamt Speyer- Germersheim. Alleinerziehende Steuerpflichtige können diesen Entlastungsbetrag beanspruchen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld...