Finanzamt

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Wirtschaft & Handel
Symbolbild | Foto: falco / Pixabay

Fristen für Arbeitgeber enden im Februar
Steuerbescheide nicht vor Ende März

Ludwigshafen. Frühestens ab Mitte März 2020 können die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2019 beginnen. Grund hierfür sind die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung...

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