Lokales
Stadt Neustadt erlässt Allgemeinverfügung
Offene Feuer verboten!
Neustadt. Aufgrund der hohen Flächen- und Waldbrandgefahr untersagt die Stadt Neustadt an der Weinstraße mit sofortiger Wirkung offene Feuer außerhalb von geschlossenen Ortslagen. Das Verbot gilt insbesondere für Holz- und Kohlegrills, Lager- und sonstige Feuer. Diese sind auch auf Privatgrundstücken, Grillplätzen und an Feuerstellen nicht erlaubt, sofern sie sich nicht innerhalb der Siedlungsfläche befinden. Ebenso dürfen in Wald- und Flurgemarkungen außerhalb der geschlossenen Ortslage keine...