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Lokales
Der AWB des Landkreises Bad Dürkheim empfiehlt eine Bankeinzugsermächtigung zu erteilen, um Mahngebühren zu umgehen | Foto: Heike Schwitalla

Rechtzeitig überweisen
Rate Abfallgebühren bald fällig im Kreis Bad Dürkheim

Bad Dürkheim. Die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2024 ist am 1. September fällig. Um überflüssige Mahngebühren zu vermeiden, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) alle Bürgerinnen und Bürger um rechtzeitige Überweisung unter Angabe der auf dem Gebührenbescheid angegebenen Kundennummer und des Kassenzeichens. SEPA-LastschriftmandatEinfacher und bequemer ist die Erteilung eines jederzeit widerruflichen SEPA-Lastschriftmandates. Dieses muss schriftlich vom Eigentümer...

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