Lokales
Berufung abgelehnt: "Plakatekleber" aus Landau erhält keine Bewährung
Landau. Vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz endete am Montag, 26. Februar, das Berufungsverfahren gegen den in der Presse so genannten „Plakatekleber“. Die Berufungskammer hat im verkündeten Urteil die Berufung des Angeklagten verworfen. Es bleibt, so das Landgericht Landau, bei der in der ersten Instanz verhängten Strafe von einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Der Angeklagte, der seit Jahren in der Landauer Innenstadt selbstgebastelte...