Wasserschutzpolizei erinnert an die Corona-Verordnung
Sport- und Freitzeitschifffahrt im Blick
Region. Die Wasserschutzpolizei weist im Zusammenhang mit der Sport- und Freizeitschifffahrt aktuell darauf hin, dass die Bestimmungen der Corona-Verordnung auch beim Wassersport in Baden-Württemberg zu beachten sind! Abstand beachten So ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen als Schutzmaßnahme im öffentlichen Raum für sich und andere einzuhalten. Ebenfalls sind die geltenden Regelungen zu Fahrten und Reisen zu berücksichtigen. Derzeit ist im Landesgebiet die Nutzung der...