Lokales
Beweiden oder Schnittnutzung
Brachliegende Flächen
Kreis SÜW. Um die Auswirkungen des Ukrainekrieges auf die Landwirtschaft abzumildern und einen Beitrag zur Futterversorgung zu leisten, wurde auf Ebene des Bundes für das Jahr 2022 entschieden, dass brachliegende Flächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 ab dem 1. Juli 2022 durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken genutzt werden können und Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe i der...