Ratgeber
Umgang mit pflanzlichen Abfälle im Landkreis Germersheim
Verbrennen nicht erlaubt
Landkreis Germersheim. Die untere Abfallbehörde der Kreisverwaltung weist darauf hin, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen, wie etwa Baum- und Strauchschnitt nur im Ausnahmefall erlaubt ist, und dann auch nur unter strengen Bedingungen. In Hausgärten und innerorts besteht ein grundsätzliches Verbrennungsverbot. Auch im Außenbereich hat die Verwertung von pflanzlichen Abfällen Vorrang. Hier dürfen pflanzliche Abfälle nur dann verbrannt werden, wenn keine zumutbare Verwertungsmöglichkeit...