Gebührenbefreiung für E-Fahrzeuge beim Parken entfällt
Kaiserslautern. Zum Ende dieses Jahres entfällt die Gebührenbefreiung für E-Fahrzeuge beim Parken. Dies bedeutet, dass Fahrzeuge mit E-Kennzeichen ab dem 2. Januar 2023 allen anderen Kfz gleichgestellt sind und für das Parken die ganz normalen Gebühren innerhalb der Parkraumbewirtschaftung entrichten müssen. Dies gilt auch während des Ladevorgangs an E-Ladesäulen. Die Parkgebühr beträgt in der Kernzone 1 Euro für 30 Minuten, bei einer Höchstparkdauer von 3 Stunden und in der Randzone 1 Euro für...