Beiträge für Kinderbetreuung im Landkreis Germersheim teilweise erlassen
Für Januar und Februar
Landkreis Germersheim. Eltern müssen für die Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten oder in der Kindertagespflege in den Monaten Januar und Februar nur bezahlen, wenn sie ihre Kinder mindestens einmal im Monat in diese gebracht haben. Eltern, deren Kinder komplett zuhause bleiben konnten, müssen die Elternbeiträge für die beiden Monate nicht bezahlen. Der Kreisausschuss hat diesem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zugestimmt. Im Frühjahrs-Lockdown 2020 wurden für die Zeit der Schließung...