Lokales
Füttern hat viele negative Folgen
Neue Gefahrenabwehrverordnung regelt Umgang mit Wildtieren
Kaiserslautern. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 4. April der von der Verwaltung vorgelegten neuen Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Kaiserslautern zugestimmt. Sie löst die vorhandene „Gefahrenabwehrverordnung Tauben“ ab und enthält Gebote und Verbote bzgl. der Fütterung von Wildtieren (z.B. Schwäne, Wildtauben, Wildschweine etc.) und sogenannten Neozoen, also nicht gebietsheimischen eingewanderten Tierarten wie zum Beispiel Nilgänsen, Waschbären oder Bisamratten. Gemäß der Verordnung...