Gefahrenabwehrverordnung bei der Schifferstadter Straßenfastnacht
Nach dreijähriger Pause findet in diesem Jahr wieder die Schifferstadter Straßenfastnacht statt. Auch diesmal hat der Stadtrat für die Veranstaltung am Sonntag, 19. Februar 2023, eine Gefahrenabwehrverordnung erlassen. Darin ist geregelt, dass es an diesem Tag ab 09:00 Uhr bis zum darauffolgenden Montag, 5:00 Uhr, auf den öffentlichen Flächen sowie in Kraftfahrzeugen verboten ist, branntweinhaltige Getränke jeglicher Art (auch keine Mischgetränke) zu konsumieren. Auch dürfen keine...