Keine immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht für das Gefahrstofflager bei Germersheim
Änderung im Verfahren
Germersheim/Region. Nachdem Verfahrensbeteiligte in der Sitzung des Kreisrechtsausschuss im November 2018 die Genehmigungspflicht des Gefahrstofflagers in Frage gestellt hatten, liegt nun die von der Kreisverwaltung zur Klärung beauftragte juristische Begutachtung vor. Sie kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass keine immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht besteht. „Die Kreisverwaltung Germersheim hat damit die Verpflichtung, das laufende Genehmigungsverfahren zu beenden. Für die...