Ab 1. Juli ist das Jobcenter zuständig
Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine
Neustadt. Fast alle der rund 530 in Neustadt registrierten Geflüchteten aus der Ukraine erhalten über das städtische Sozialamt Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ursprünglich sollten sie ab dem 1. Juni Geld und Leistungen über das Jobcenter erhalten. Dieser Wechsel der Zuständigkeiten verzögert sich jedoch. Die Zahlungen laufen erst ab 1. Juli über das Jobcenter. Bis dahin bleibt die Stadtverwaltung verantwortlich. So wird vermieden, dass den Geflüchteten Leistungslücken entstehen...