Änderungen Transparenzregister
Eintragungspflicht auch für Vereine ab August
Pfalz. Am Sonntag, 1. August, wird die Meldung der sogenannten wirtschaftlich Berechtigten – Geschäftsführer oder Anteilseigner – zum Transparenzregister für alle Handelsregistergesellschaften verpflichtend – auch für diejenigen, für die bisher eine Meldung nicht erforderlich war. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz hin. „Gesellschaften, bei denen sich die erforderlichen Angaben aus anderen Registern wie etwa dem Handelsregister entnehmen ließen, waren bisher von...